Bedeutung von Zielen für die SPFH
Ziele haben schon aus dem Grund für die SPFH eine besonders hohe Bedeutung, weil die Ziele, welche im Hilfeplan vereinbart werden, die Grundlage bilden auf welche sich das fachliche Handeln der SPFH-Fachkräfte bezieht. Sie dienen gleichsam zur Überprüfung der Hilfe in punkto Zielerreichung und Wirksamkeit, aber auch zur Einschätzung der generellen Eignung und auch Nachhaltigkeit der installierten Hilfe.
Zu diesem Themenbereich soll nachfolgend ein Modell zur Kategorisierung von Zielen vorgestellt werden, welche sich auf die konkrete Arbeit in den Hilfen bzw. Fällen beziehen. Also auf den „Einzelfall“ bezogene Ziele, welche sozusagen „fallspezifisch“ zu fassen sind.
Anhand der „Gründe der Hilfegewährung“, wie sie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik erhoben werden, soll gezeigt werden, wie diese „einzelfallspezifischen“ Ziele in Zielkategorien subsumiert werden können. Prinzipiell sind diese dazu geeignet den individuellen Zielen „fallübergreifende“ Kategorien zuzuordnen.
Die Erfassung von Zielen in solchen übergeordneten Kategorien dient zum einen der statistischen Erhebung und zum anderen der Verdeutlichung von „Trendentwicklungen“ in den Hilfen sowie zur Entwicklung und Ausrichtung von spezifischen Angeboten und Schwerpunkten in der praktischen Arbeit. Relevant sind solche Beobachtungen daher auch für die fachliche Ausrichtung des Teams z. B. im Zusammenhang mit Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen für Teams und einzelne Fachkräfte.
Das Erfassen von Zielen in Kategorien, welche sich an den Gründen der Hilfegewährung gemäß Kinder- und Jugendhilfestatistik orientieren, kann auch dazu genutzt werden, um die Komplexität einer einzurichtenden Hilfe im Vorfeld abzuschätzen. Dies vereinfacht die Zuordnung einer Fallanfrage durch das zuständige Jugendamt zu Leistungsbereichen innerhalb der SPFH mit bedarfsspezifischen Profilen im Vorfeld der Hilfeplanung.
Neben diesem Modell zur Kategorisierung von Zielen, welches sich auf den Einzelfall anwenden lässt oder auch im Hinblick auf die Zuordnung ähnlich gelagerter Fälle zu Fallgruppen (bzw. Kategorien oder Leistungsbereichen), soll auch auf die Beschreibung von Zielen eingegangen werden, welche den (fallbezogenen) Zielen aus der Hilfeplanung übergeordnet sind. Also Ziele, welche für die SPFH leitend sind und sich demzufolge aus dem rechtlichen und gesellschaftlichen Auftrag der SPFH sowie ihren Aufgaben innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ableiten lassen. Auf dieser Ebene sollen Zugänge zu den grundlegenden (Leit)Zielen der SPFH aufgezeigt werden.
Für dieses „Ziele-Modell“ sind neben den Leitzielen der SPFH auch solche Ziele relevant, welche sich beispielsweise auf die Erfüllung bzw. Gewährleistung von rechtlichen Rahmenvorgaben oder Verfahrensstandards beziehen lassen. Sie sind demnach nicht unmittelbar auf den Einzelfall bezogen, haben jedoch eine Relevanz, welche der einzelnen Hilfe übergeordnet ist. Sie könnten demnach analog auch als fallunspezifische Ziele bezeichnet werden.
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Grundlagen zu Zielen
Hier soll betrachtet werden, wie mit Zielen in Modellen gearbeitet werden kann. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie sich Formen von Zielen gliedern und systematisch in Beziehung bringen lassen. Es werden dabei unterschiedliche Systeme von Zielen gezeigt und es wird betrachtet, inwiefern diese in der SPFH verwendet bzw. auf sie angewendet werden können. In diesem Zusammenhang wird zwischen Zieltypen unterschieden, die sich auf die Hilfeplanung oder übergeordnet auf die SPFH an sich beziehen lassen.
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Leitziele
Wenig Beachtung und auch Betrachtung wird in der Praxis der Frage gewidmet, welche Ziele aus dem gesetzlichem Auftrag und den gesellschaftlichen Aufgaben der SPFH abgeleitet werden können.
Zugänge, um sich dieser Fragestellung anzunähern, ergeben sich nicht nur aus der Anspruchsnorm zu den Hilfen zur Erziehung, sondern auch aus anderen Teilen des SGB VIII sowie aus Gesetzestexten höheren Rechts wie zum Beispiel dem Grundgesetz. Dabei soll nicht das Verfahrensrecht betrachtet werden, sondern eine exemplarische Ableitung von Leitzielen der SPFH aus unterschiedlichen Quellen. |
Hilfeplanung
Für die Praxis am bedeutsamsten ist die Arbeit mit Zielen im Kontext der Hilfeplanung. Diesbezüglich werden die zuvor behandelten Zielsysteme in ihrer praktischen Anwendung gezeigt.
Im Sinne des Theorie-Praxis-Transfers wird dargestellt, wie (analog zu den Gründen der Hilfegewährung) neutral formulierte Themenstellungen aus dem Text einer schriftlichen Anfrage abgeleitet werden können. Aus diesen werden dann im Zuge der Problem-Situations-Analyse Zielformulierungen modelliert, welche in einem nächsten Schritt auf ihre Eignung überprüft werden könne. Es soll zudem aufgezeigt werden, wie über die genannte Vorgehensweise Kategorien gebildet werden können, um einzelne Fallanfragen einem spezifischen Leistungsbereich innerhalb der SPFH zuzuordnen. |
Autor: M. Platte
Stand: 29.03.2018
Stand: 29.03.2018